In Schwerin und in Stralsund haben mehrere hundert Personen an den gruseligen Aufmärschen teilgenommen – darunter zahlreiche bekannte Köpfe der braunen Szene.
Von der Hüpfburg in Jamel, dem 1. Mai-Aufmarsch in Rostock bis hin zur Zeitzeugen-Lesung am 4. Mai in Grevesmühlen – Neonazis aus Mecklenburg zeigten Präsenz.
Völkisch-rassistische Redebeiträge auf der JN-Demonstration in Wismar. Der Nachwuchs aus der verbotenen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ (HDJ) gibt den Ton an.
Zwei Neonazi-Aufmärsche zum 1. Mai, die unterschiedlicher nicht sein konnten: Neumünster und Neubrandenburg. Desaster mit Polizeigewahrsam in Schleswig-Holstein, rechte Routine in Vorpommern.
In Mecklenburg-Vorpommern führte die NPD zuletzt einen Personenwahlkampf allein mit Pastörs an der Spitze. Mit Erfolg, die rechtsextreme Partei zog wieder in den Schweriner Landtag ein. Doch ihr Wahlfest blieb verhalten.
Ausgerechnet NPD-Kandidat Andrejewski verzerrt in einem Wahlkampfvideo die Geschichte des Pogroms von Rostock-Lichtenhagen. Galt er doch mit als einer der Einheizer der brandgefährlichen Stimmung von 1992.
Bereits seit Wochen wird die Werbetrommel für eine Vortragsveranstaltung am 22. Februar im „Nationalen Begegnungszentrum“ in Anklam (Landkreis Vorpommern-Greifswald) gerührt. Dort residiert der NPD-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern.
Die im September anstehende Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern kann getrost als Schicksalswahl für die NPD bezeichnet werden. Die letzte Fraktion droht verloren zu gehen. Am Wochenende wurde Udo Pastörs erneut zum Spitzenkandidaten gewählt, auch die folgenden Listenplätze bleiben in dem starren Verband seit Jahren unverändert. (Der Text ist auf „Endstation.Rechts“ erschienen.)
Die Hoffnung der NPD im Verbotsverfahren ruht vor allem auf ihrem Anwalt Peter Richter. In den Medien kündigte der Funktionär einen „Knaller“ an – doch der blieb bislang aus. Über zwei Dutzend Parteikader begleiteten den Prozess vor dem Bundesverfassungsgericht. (Der Text ist auf „Endstation.Rechts“ erschienen.)
Ordnungsmaßnahmen der Präsidentin des Landtages von Mecklenburg Vorpommern gegen zwei NPD-Landtagsabgeordnete im Juli 2014 waren unzulässig. Das hat heute das Landesverfassungsgericht in Greifswald entscheiden.