06.12.2013 -
Dem Versuch des Landes Thüringen, den Verkauf des Rittergutes Guthmannshausen an eine Frau mit einschlägigen Verbindungen in die rechte Szene rückgängig zu machen, droht juristischer Schiffbruch. Im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Jena folgten die Richter nicht der Argumentation, das Land sei beim Kauf arglistig getäuscht worden.