Dortmund - Das Landgericht Dortmund hat in dieser Woche inhaltlich ein Urteil aus erster Instanz unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung gegen den Neonazi-Kader Matthias Drewer bestätigt.
Matthias Drewer 2014 als Redner bei einem Neonazi-Aufmarsch in Aachen; Photo (Archiv): M.K.