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Gefängnisstrafe für Holocaust-Leugnerin höchstrichterlich bestätigt
03.08.2018 -
Bielefeld/Karlsruhe – Die inhaftierte Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck-Wetzel muss im Gefängnis verbleiben. Das Bundesverfassungsgericht hat ihre Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen.
Karlsruhe sieht die Leugnung der NS-Verbrechen nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, Haverbeck-Wetzel bleibt weiter inhaftiert; Photo (Archiv): J.F.