14.01.2021 -
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat das 2018 vom Düsseldorfer Landgericht gefällte Urteil zum Rohrbombenanschlag am Zugang zur S-Bahn-Station Düsseldorf-Wehrhahn 2000 bestätigt. Damit bleibt ein Verbrechen, das zehn Sprachschüler, darunter vier jüdischen Glaubens, teils schwer verletzte und einer im fünften Monat schwangeren Frau ihr Kind nahm, weiter ungeklärt.