Verbot begründet

Von Klaus-Henning Rosen
08.02.2001 - Die Bundesregierung hat am 30. Januar beim Bundesverfassungsgericht den Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der NPD eingereicht. Die Begründung ist schlüssig, das Beweismaterial überzeugend.

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Erschienen in: Ausgabe
StichworteGegen Rechts

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