Ungeliebte „Drecksarbeit“
Immer wieder tauchen Namen von alten Nazis auf, die im dringenden Verdacht stehen, während des Zweiten Weltkrieges gemordet oder Beihilfe zum Mord geleistet zu haben. Die meisten von uns werden das allenfalls zur Kenntnis nehmen, ein paar Leute dürften sich darüber aufregen, nur wenige darüber staunen und fragen: Warum?
Im jüngsten Fall geht es um Martin Sandberger, ein mutmaßlicher Massenmörder, der in Osteuropa gewütet hat. Deshalb wurde er nach der Befreiung von einem US-Militärgericht zum Tode durch den Strang verurteilt. 1951 – der Koreakrieg beschäftigte die Öffentlichkeit – wurde aus dem Todesurteil lebenslange Haft, die nach sieben Jahren endete. Am 5. Mai 1958 war er ein freier Mann.
Schluss mit der „Nazi-Riecherei“
„Was, der lebt noch“ reagierte eine Staatsanwältin kürzlich während der SPIEGEL-Recherche. Man könnte auch anders reagieren, stöberte man in alten Akten oder befasste man sich mit der Praxis der NS-Prozesse in der Bundesrepublik Deutschland. Das Ergebnis sähe so aus:
Zu keinem Zeitpunkt hat sich eine Bundesregierung zur Notwendigkeit der NS-Prozesse bekannt. Für Adenauer war das „Drecksarbeit“, wie er 1948 dem scheidenden britischen Hochkommissar sagte. Im Sommer 1949 zu Beginn der Arbeit des ersten Deutschen Bundestages, verlangte Adenauer, mit der „Nazi-Riecherei“ müsse nun endlich Schluss sein.
Mehrfach wurde – nicht zuletzt unter dem Druck der neuen Verbündeten – die Verjährungsfrist für NS-Verbrechen verlängert, unter anderem am 9. Mai 1965. Zwei Tage später überraschte die israelische Regierung die Welt mit der Sensation, Adolf Eichmann befinde sich in israelischem Gewahrsam.
Systematische Ermittlungen erst 1958 begonnen
Auf Angebote der polnischen Regierung, der westdeutschen Justiz Dokumente zur Verfügung zu stellen, wurde nicht einmal reagiert. Intern hieß es, das seien doch alles Fälschungen. Erst 1958, 13 Jahre nach der Befreiung, begannen systematische Ermittlungen durch die Gründung der „Zentralen Stelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen“ in Ludwigsburg bei Stuttgart.
Kein Prominenter, weder aus Kirchen noch aus Politik, aus Wirtschaft, Verwaltung oder irgendeinem anderen Bereich hat jemals einen NS-Prozess besucht, um dem Gericht Rückhalt zu geben. Man wollte Ruhe. Und da kann es eben passieren, dass ein Sandberger auftaucht. Der ist jetzt am 30. März allerdings verstorben.
Manchen holt das Recht aber doch noch ein. Heinrich Boere in Aachen ist so ein Fall. John Iwan Demjanjuk in München auch. Ob das bei Sandberger auch gegangen wäre? Die Justiz hätte es wenigstens versuchen können.
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