Ungeklärter Status
Die nordrhein-westfälische DVU veröffentlichte heute einen Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 28. Juli. Der 28. Zivilsenat wies demnach eine sofortige Beschwerde Fausts gegen eine Entscheidung des Landgerichts München I zurück. Das Landgericht hatte Mitte Juni den Erlass einer Einstweiligen Verfügung abgelehnt, mit der Faust wieder in seine Rechte als Mitglied und Vorsitzender eingesetzt werden wollte. Das Gericht war der Auffassung, es könne Faust zugemutet werden, den Ausgang des Hauptverfahrens abzuwarten. (ts)
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