Üble Nachrede
Das Gericht ist überzeugt davon, dass sich Gärtner und Grunzel durch Äußerungen im „Magdeburger Stadtspiegel“, eines vom NPD-Kreisverband Magdeburg herausgegebenen Blattes, strafbar gemacht haben.
Als Verteidiger stand dem Funktionär der Jungen Nationaldemokraten Gärtner der Rechtsanwalt Ingmar Knop, DVU-Landeschef in Sachsen-Anhalt sowie DVU-Bundesvize zur Seite. Grunzel, ehemals Domführer in Magdeburg, hatte bereits mehrfach mit der Justiz zu tun, unter anderem wegen Betrugs, Sachbeschädigung und Diebstahl. Die Verurteilten können beim Oberlandesgericht in Naumburg Revision einlegen. (am)
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