Strafjustizielles Handeln
Der Rechtswissenschaftler Heribert Ostendorf hat eine interessante Veröffentlichung herausgegeben, die sich mit dem Rechtsextremismus aus Sicht der Strafjustiz beschäftigt. Ostendorf ist Leiter der Forschungsstelle für Jugendstrafrecht und Kriminalprävention an der Universität in Kiel und hat 14 seiner Studierenden dazu gebracht, sich intensiv mit dem Phänomen von Straftaten mit politisch rechtsgerichtetem Hintergrund im Kontext mit den Sanktionsmöglichkeiten, die das Strafrecht aufzeigt, zu beschäftigen. Die 376-seitige Publikation ist Produkt eines entsprechenden Seminars von 2008 und richtet sich nicht nur an Juristen, sondern ist auch eine aufschlussreiche Lektüre für Sozialarbeiter, Pädagogen und Polizeibeamte.
In der Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus bleibt das Strafrecht nur ein Instrument von mehreren und sollte daher auch nicht isoliert betrachtet werden. So wie das Strafgesetzbuch dem Richter in der Strafzumessung in der Regel einen Spielraum lässt, so gibt es in der Bewertung und Bewältigung rechtsgerichteter Gesinnung wie Delikte diverse Antworten, die nebeneinander stehen.
Das Strafrecht kann soziale Probleme nicht lösen
Ein schnelles strafjustizielles Handeln ist dabei meist wirkungsvoller als die Höhe eines Strafmaßes. Eine eindeutige Botschaft des Buches lautet: Eine Verschärfung des Strafrechts ist ein Irrweg, ein populistischer Alibicharakter, mit dem Hilflosigkeit kaschiert werden soll. Die andere Losung lautet: Mit Strafrecht lassen sich soziale Probleme nicht lösen.
Das Buch liefert detaillierte Kapitel über die Entwicklung rechtsextrem orientierter Straftaten, eine historische Analyse, die Auseinandersetzung mit Hitlergruß, Hakenkreuz und anderen nationalsozialistischen Symbolen, die Diskussion um freie Meinungsäußerung und Gesinnung (Auschwitz-Lüge) sowie über das weite Feld der Volksverhetzung. Ebenso wird ein Blick auf rechtsextreme Organisationen und in diesem Zusammenhang auf eine Definition von krimineller und terroristischer Vereinigung gerichtet. Auch die Verbotsdebatte wird nicht ausgespart. Aus aktuellem Anlass beschäftigt sich ein Beitrag auch mit Demonstrationsdelikten im Kontext rechtsextremer Aufmärsche.
Gesetzgeberische Initiativen werden ebenso unter die Lupe genommen wie auf höchstrichterliche Rechtssprechung an entsprechenden Stellen hingewiesen wird. Exemplarisch wird noch einmal der Verlauf des Prozesses vor dem Oberlandesgericht Schleswig (1993) zum Brandanschlag von Mölln (1992) dargestellt. Eine zentrale Frage war dabei die rechtsextreme Gesinnung der beiden Täter als Kriterium für „niedere Beweggründe“, wie es bei Mordprozessen von relevanter Bedeutung ist.
Heribert Ostendorf (Hrsg), Rechtsextremismus – eine Herausforderung für Strafrecht und Strafjustiz, 376 Seiten, Baden-Baden 2009, Nomos Verlagsgesellschaft, 376 Seiten, 89 Euro.
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