Vor einer guten Woche hat er begonnen, nach zwei Tagen war bereits Pause. Iwan Demjanjuk, der 89 jährige mutmaßliche Nazi-Gehilfe im deutschen Vernichtungslager im ostpolnischen Sobibor, ist krank. Er hat Fieber. Seine Ärzte halten ihn für nichttransportfähig von der Münchner Haftanstalt Stadelheim in die Innenstadt. Dergleichen ist nicht einmalig in NS- Prozessen. Als der Staatssekretär im Reichsverkehrsministerium, Albert Ganzenmüller, in Düsseldorf vor Gericht stand, bescheinigten ihm Ärzte eine gefährliche Herzschwäche. Die Hauptverhandlung wurde auf unbestimmte Zeit vertagt, dann beendet.
Der Angeklagte hatte während der NS-Zeit die Reichbahnzüge in die Todeslager organisiert. Nach der Einstellung des Prozesses hat er mindestens noch zehn Jahre rüstig gelebt und seinen Dackel zweimal täglich in München Gassi geführt. Der Kommandant des deutschen Vernichtungslagers Treblinka, Franz Paul Stangl, erlebte das Ende seines Verfahrens in Düsseldorf nicht. Er starb in der Untersuchungshaft und gilt als unschuldiger Mann. Das sind Risiken, mit denen jeder Richter rechnen muss. Verschuldet haben das seine Vorgänger. Sie haben zu ihrer Zeit die Mordverdächtigen laufen lassen. Das müssen jetzt die Nachfolger ausbaden. Verhängnisvoll, aber Realität. Wer zu spät kommt, den bestraft die Geschichte.
Ob das Strafverfahren gegen Demjanjuk irgendwann einmal zu Ende geführt werden kann, ist offen. Die wenigen Überlebenden von Sobibor haben jedenfalls einen Anspruch darauf. Ihre oft weiten Anreisen etwa aus Australien können das Gericht aber nicht unter Druck setzen. Was jetzt bleibt, ist der 21. Dezember, der Tag, an dem weiter verhandelt werden soll.
Derweil hat der NS-Prozess in Aachen gegen Heinrich Boere eine überraschende Wende genommen. Der gebürtige Niederländer, der in der NS-Zeit als SS-Mann deutscher Staatsbürger geworden war, soll gegen Kriegsende drei Landsleute heimtückisch ermordet haben. Die drei Männer galten als Gegner des NS-Regimes. Nachdem Boere anfangs die Taten bestritten hatte, gab er die Morde am 8. Dezember zu. Damals habe er sie nicht für verbrecherisch gehalten. Jetzt sehe er das anders. Boere war nach der Befreiung in den Niederlanden zum Tode verurteilt worden. Später hatte die niederländische Justiz ihn zu einer langen Haftstrafe begnadigt. Ihm ist die Flucht in die Bundesrepublik gelungen. Möglicherweise muss das Verfahren frühzeitig beendet werden. Nach EU-Recht gilt der römische Rechtsgrundsatz nebis idem – niemand darf wegen derselben Tat mehrfach vor Gericht gestellt werden.
Die SPD ruft zur Beteiligung an den Protesten gegen den Nazi-Aufmarsch auf!
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