Schlagkräftiger NPD-Ratsherr
Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Vorsitzende des NPD-Kreisverbandes Aachen einen Passanten im Umfeld eines NPD-Infostandes in Düren an den Kopf geschlagen hatte. Kunkel hatte Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichtes Düren eingelegt. Das Amtsgericht hatte den NPD-Mann schon Ende 2007 wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 2400 Euro verurteilt. Kunkel soll demnach im März 2007 einen Passanten geschlagen haben, der zuvor einen NPD-Flyer zerrissen und seinen Unmut über die NPD drastisch zum Ausdruck gebracht hatte. Der Berufungsprozess selbst lief seit Anfang Oktober und war wegen fehlender Entlastungszeugen – gegen die zum Teil Ordnungsgelder verhängt wurden oder die durch die Polizei vorgeführt werden mussten – zweimal vertagt worden. Die Kammer fand nun, deren Aussagen zugunsten Kunkel seien „bestenfalls unergiebig“ und teils nahe an Falschaussagen gewesen. Kunkels leichter Schlag mit der Hand sei jedoch nicht gezielt, sondern „aus spontaner Verärgerung heraus“ geschehen, sagte der Richter. Da Kunkel schon einmal wegen einer an einem 13-Jährigen begangenen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 2100 Euro verurteilt worden war, sah die Kammer ihn als vorbelastet an und hielt die neue Geldstrafe von 2400 Euro für angemessen. Zum Zeitpunk des Vorfalls in Düren war Kunkel Beisitzer im nordrhein-westfälischen NPD-Landesvorstand. (mik)
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