Rechtslastiger Publizist vor Gericht gescheitert. Zulässige Meinungsäußerung

09.07.1997 - Gerhard Löwenthals Erwähnung in einem Schaubild „Das rechtsextremistische Netzwerk“ ist nach Auffassung des Oberlandesgerichts Köln kein zum Schadensersatz verpflichtender Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des früheren ZDF-Moderators.

Kostenpflichtiger Artikel

Sie müssen angemeldet sein.

Hier gelangen Sie zur Abonnement-Bestellung.

Erschienen in: Ausgabe
StichworteGegen Rechts

Weitere Artikel

Anlaufstelle "Niebuhrs Saal"

12.12.2005 - In Heiligenfelde in Niedersachsen hat sich ein Neonazi-Treffpunkt für Musik- und Schulungsveranstaltungen etabliert. Der Mietvertrag mit dem Pächter läuft noch bis nächsten Herbst.