Neonazis dürfen in Dresden aufmarschieren
Die Beschränkung der von der rechtsextremenn „Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland“ (JLO) angemeldeten Demonstration auf eine stationäre Versammlung verstoße gegen die Versammlungsfreiheit, berichtete RP online unter Berufung auf einen Dresdner Gerichtssprecher am Freitag. Die JLO hat wie in den vergangenen Jahren zum Jahrestag der Bombardierung Dresdens im Februar 1945 − vor 65 Jahren“ einen „Trauermarsch“ angemeldet, an dem angeblich zwischen 6500 und 8000 Rechtsextremisten teilnehmen sollen, angemeldet. Die Dresdner Stadtverwaltung hatte die Demonstration jedoch untersagt und lediglich eine Kundgebung vor dem Bahnhof Dresden-Neustadt erlaubt. Das Verwaltungsgericht erklärte nun diese Einschränkung für rechtswidrig, da sie mit dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nicht vereinbar sei. Die Stadt Dresden will gegen die Entscheidung Rechtsmittel beim Oberverwaltungsgericht in Bautzen einlegen. (bnr)
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