Von E.B
15.12.1997 - Das Amtsgericht Worms verurteilte am 9. Dezember drei Rechtsextremisten wegen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz zu Haft- bzw. Geldstrafen. Gegen Thomas Wulff verhängte das Wormser AG eine sechsmonatige Haftstrafe auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zugleich muß der vor-bestrafte Neonazi-Kader Wulff 240 Arbeitsstunden ableisten. Jens Pühse und Holger Apfel erhielten Geldstrafen in Höhe von 120 Tagessätzen a’ 60 respektive 90 Tagessätze zu 30 Mark.
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