Nachspiel zu Rudolf-Heß-Marsch

Von E.B
15.12.1997 - Das Amtsgericht Worms verurteilte am 9. Dezember drei Rechtsextremisten wegen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz zu Haft- bzw. Geldstrafen. Gegen Thomas Wulff verhängte das Wormser AG eine sechsmonatige Haftstrafe auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zugleich muß der vor-bestrafte Neonazi-Kader Wulff 240 Arbeitsstunden ableisten. Jens Pühse und Holger Apfel erhielten Geldstrafen in Höhe von 120 Tagessätzen a’ 60 respektive 90 Tagessätze zu 30 Mark.

Kostenpflichtiger Artikel

Sie müssen angemeldet sein.

Hier gelangen Sie zur Abonnement-Bestellung.

Erschienen in: Ausgabe
StichworteGegen Rechts

Weitere Artikel

Anlaufstelle "Niebuhrs Saal"

12.12.2005 - In Heiligenfelde in Niedersachsen hat sich ein Neonazi-Treffpunkt für Musik- und Schulungsveranstaltungen etabliert. Der Mietvertrag mit dem Pächter läuft noch bis nächsten Herbst.