Nun kommt er also für den Rest seiner Tage hinter Gitter, der dreifache Mörder Heinrich de Boer. Fast 90 Jahre ist er alt, gilt als herzkrank und sitzt im Rollstuhl. Da sollte doch Gnade vor Recht walten, werden viele von uns sagen und damit des Volkes Stimme wiedergeben.
Rechtlich allerdings sieht das anders aus. Das Strafgesetzbuch schreibt für Mord zwingend lebenslange Haft vor – ohne wenn und aber. Das steht nicht zufällig im Strafgesetzbuch, es musste hineingeschrieben werden, weil 1979 die Verjährung aller NS-Verbrechen drohte und das hätten damals vor allem andere Länder nicht widerspruchslos hingenommen.
Zur Erinnerung: Das war die Zeit des Majdanek-Prozesses, in dessen Verlauf noch einmal das ganze Grauen der NS-Zeit diskutiert wurde. Unter diesem Druck beschloss der Deutsche Bundestag, Verjährung grundsätzlich auszuschließen.
NS-Prozesse waren noch nie populär. Dafür sorgten nicht zuletzt Prominente, Politiker, hohe Geistliche, Gewerkschafter: Nie ist einer von ihnen in einen Gerichtssaal gekommen, um Solidarität zu bekunden.
So kamen viele Angeklagte mit milden Strafen davon, wobei viele Verurteilte ihre Strafe zur Bewährung ausgesetzt bekamen. Andere wurden gar nicht zur Rechenschaft gezogen. Damals legten Staatsanwälte andere Maßstäbe an als heute. In den letzten Jahren sind etliche alte Männer in Hamburg, München und anderswo angeklagt und verurteilt worden. Sie waren alle in etwa so alt wie de Boere in Aachen.
Demnächst erwartet Iwan Demjanjuk in München sein Urteil. Die Ankläger sind heute nicht mehr dieselben wie vor einigen Jahrzehnten. Das ist gut, auch wenn die Mörder von damals nur noch kurze Zeit ihres verbrecherischen Lebens hinter Gittern verbringen müssen. Mord ist Mord.
