In der Berichterstattung über Strafverfahren ist es gang und gäbe geworden, von „großen“ Strafverfahren zu reden, wenn es um grundsätzliche Prozesse mit vielen Angeklagten geht. Daraus könnte man schließen, dass es umgekehrt auch „kleine“ Verfahren gibt. Auf NS-Prozesse angewendet erweist sich, dass es solche Unterschiede gar nicht geben kann. Denn immer geht es um Menschenleben, seit alle NS-Straftaten außer Mord verjährt sind. Nun beginnt – das Bundesverfassungsgericht hat das soeben entschieden – am 30. November in München ein Strafverfahren wegen Mordes im NS-Vernichtungslager Sobibor, einem kleinen Flecken in Ostpolen. Dem 89-jährigen ehemaligen KZ-Wächter John Demjanjuk wird Beihilfe zum Mord an 27 000 Juden vorgeworfen.
Demjanjuk macht seit langem Schlagzeilen – zuerst, als die USA ihn an Israel auslieferten, weil er im Vernichtungslager Treblinka gewütet haben soll. Das konnte ihm nicht mit letzter Sicherheit nachgewiesen werden. Die israelischen Richter mussten Demjanjuk freisprechen. Er reiste zurück in die USA und führte dort ein ruhiges Leben. Dann verlangte die Bundesrepublik Deutschland, Demjanjuk hier vor Gericht zu stellen – wegen Beihilfe zum Massenmord in Sobibor. Das hatten die Richter in Tel Aviv herausgefunden, ihn aber nicht verurteilen können, weil Sobibor nicht im Auslieferungsbegehren stand.
Nun beginnt also Ende November in München das Strafverfahren. In seinem Vorfeld war oft vom „letzten großen NS-Prozess“ gesprochen und geschrieben worden. Beides trifft nicht zu. Demjanjuk war in Sobibor ein ganz kleines Rädchen in der Mordmaschine. Damit schrumpft der Prozess historisch auf ein kleines Strafverfahren zusammen. Das ändert nichts an seiner Bedeutung – den Tod von fast 30 000 Menschen. Es werden aus diesem Anlass viele Berichterstatter nach München kommen.
Das war früher leider nicht einmal bei wirklich entscheidenden NS-Verfahren üblich, etwa beim Harster-Prozess in München 1965, als es um die „Endlösung“ in den Niederlanden ging, oder 1970 in Düsseldorf beim Prozess gegen Franz Stangl, dem Kommandanten des Vernichtungslagers Treblinka, auch 1970 in Kiel, wo die „Endlöser“ von Belgien vor Gericht standen. Sie und einige wenige andere waren im Sinne des Wortes „historische“ Strafverfahren. Davon kann bei Demjanjuk und den noch zu erwartenden zwei, drei NS-Prozessen nicht die Rede sein.
Die SPD ruft zur Beteiligung an den Protesten gegen den Nazi-Aufmarsch auf!
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