Gerichtsbekannter Gewalttäter
In der aktuellen Verhandlung ging es um den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung. Der 20-Jährige sei der Anstifter gewesen, als eine neunköpfige Gruppe auf der Fahrt zu einer Neonazi-Demonstration in Dresden im Zug einen „ausländisch aussehenden jungen Mann“ brutal mit Schlägen und Tritten malträtiert hatte, befand das Gericht. Einbezogen in das Urteil wurde einem Bericht des „Kölner Stadtanzeigers“ zufolge eine zweijährige Haftstrafe wegen Vergewaltigung, die im vorigen Jahr gegen den Neonazi verhängt worden war. Gegen den 20-Jährigen, der bei der Kommunalwahl im vorigen August für die NPD kandidiert hatte, laufen noch zwei weitere Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung in Mönchengladbach und Siegen, meldete der „Kölner Stadtanzeiger“. (ts)
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