Braune Kinderfänger-Truppe bleibt verboten

01.09.2010 - Leipzig – Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 1. September die Klage der neonazistischen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ gegen das im März vergangenen Jahres verfügte Verbot durch das Bundesinnenministerium des Innern zurückgewiesen.

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