Den Anfang hatte schon der erste Bundeskanzler gemacht. Konrad Adenauer wollte bereits 1949 „mit der Naziriecherei Schluss“ machen. Dahinter steckte freilich kein Wunsch nach dem Schlussstrich. Adenauer konnte sich offenbar nicht vorstellen, welche Massenmorde während der NS-Zeit begangen worden waren. Es folgten drei große Verjährungsdebatten im Deutschen Bundestag, ehe 1979 endlich die Verjährung für Mord hierzulande aufgehoben wurde. Danach gab es immer dann, wenn wieder einmal ein NS-Prozess geführt wurde, den Ruf, nun sei es aber wirklich genug. Doch jedes Mal verhallte das Postulat ungehört. Es gab und gibt nämlich juristisch gar keine Alternative zu Hauptverfahren, falls der Verdacht auf Mord vorliegt.
Wenn nun in Kürze in der Bundesrepublik Deutschland erneut zwei Strafverfahren wegen Mordes auf der Agenda stehen, dürften sich die Befürworter des Schlussstrichs erneut zu Wort melden und nach den Urteilen mit stolz geschwellter Brust behaupten, nun erfolgreich gewesen zu sein. Sie sind es aber nicht. Vielmehr hat die biologische Verjährung das Ende erzwungen. Die Menschen sind einfach zu alt, um noch vor Gericht erscheinen zu können. Beschuldigte wie Zeugen sind hoch in den Achtzigern, mitunter sogar noch älter. Da hat nicht das Recht versagt, die Natur hat über das Recht obsiegt.
In Aachen steht in Kürze ein ehemaliger SS-Mann vor Gericht, der gegen Kriegsende zwei Niederländer erschossen haben soll. Er war damals selbst Niederländer und als Freiwilliger in der SS. Nach Kriegsende verurteilte ihn ein holländisches Gericht zuerst zum Tode. Später wurde zu einer langen Haftstrafe begnadigt. Da hatte er sich aber längst in die Bundesrepublik abgesetzt und deren Staatsbürgerschaft erhalten. Darauf hatten alle SS-Dienstgrade Anspruch. Ausliefert werden konnte er nicht. Das gebietet das Grundgesetz.
Etwa zur selben Zeit dürfte in München das Hauptverfahren gegen John Demjanjuk beginnen, der seit einigen Monaten in München in Untersuchungshaft sitzt. Der ehemalige Wachmann im deutschen Vernichtungslager Sobibor in Polen soll zigtausend Juden in die Gaskammern gejagt haben. In Israel musste er Ende des vorigen Jahrhunderts freigesprochen werden, weil die Anklage ihm vorwarf, in Treblinka Beihilfe zum Mord geleistet zu haben. Das aber konnte nicht bewiesen werden. Bei Sobibor sieht die Lage unvergleichlich deutlicher aus. Auch deshalb haben die USA seiner Auslieferung kürzlich zugestimmt.
Schließlich sucht auch die spanische Justiz drei frühere SS-Schergen, die spanische KZ-Häftlinge in einem KZ zu Tode gequält haben sollen. Hier den Beginn der Hauptverhandlung vorher zu sagen, wäre reine Spekulation. Die drei Gesuchten leben nämlich in den USA und in Österreich
In Aachen und in München geht es um Morde. Die nach so langer Zeit nachzuweisen, ist ziemlich schwer. Das aber muss ein Gericht. Anderenfalls gibt es Freisprüche. Die Zeit der NS-Prozesse geht nun allerdings definitiv zu Ende. Die Bilanz ist deprimierend. Nicht einmal 5000 rechtskräftige Urteile stehen vielen Freisprüchen und noch mehr gar nicht erst eröffneten oder eingestellten Verfahren gegenüber. Dennoch gibt es auch positive Aspekte. Die Aufhebung der Verjährung und geradezu historische Verfahren wie der erste Auschwitz-Prozess in Frankfurt am Main, der Ulmer Einsatzgruppenprozess und das Düsseldorfer Majdanek-Verfahren beweisen das.
Die SPD ruft zur Beteiligung an den Protesten gegen den Nazi-Aufmarsch auf!
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