Beobachtung von „pro NRW“ ist rechtens

16.02.2011 - Düsseldorf – Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat eine Klage der rechtspopulistischen „Bürgerbewegung pro NRW“ gegen deren Erwähnung im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzbericht für 2008 abgewiesen.

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