Es ist unfassbar, was deutsche Richter sich manchmal einfallen lassen und wie kurzsichtig sie urteilen. Noch unbegreiflicher ist, welches Denkmuster dahinter stecken mag.
Die Fakten sind bekannt, die Empörung ist gewaltig: Neonazis sollen einmal wieder durch den niedersächsischen Kurort Bad Nenndorf marschieren dürfen – aber eine vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) angemeldete Gegendemonstration bleibt verboten. So entschied das Verwaltungsgericht Hannover und kippte damit ein vom Landkreis Schaumburg ausgesprochenes Verbot beider Kundgebungen.
„Entscheidend“ fand das hannoversche Gericht, dass „mehr gewalttätiges Potenzial aus dem linksautonomen Spektrum zu erwarten" wäre. Es gebe zu wenige Polizisten – „Polizeinotstand“ heißt das juristische Unwort für diesen Tatbestand.
Der niedersächsische DGB hat zutreffende Worte gefunden für diese unglaublich schiefe Argumentation und ist dabei besonnen geblieben: Es sei ein „sehr trauriger Tag für die Zivilgesellschaft, aber auch ein Ansporn“. Das heißt: Der DGB will in die nächste Instanz gehen und ruft gleichzeitig auf, sich dem Bündnis „Bad Nenndorf ist bunt“ anzuschließen.
Das ist jetzt erst recht notwendig. Denn die Neonazis – ganz gleich, wie viele es sein mögen – müssen massiv daran gehindert werden, ihren die Geschichte verdrehenden „Trauermarsch“ zu veranstalten. Und außerdem ist es offensichtlich nötig, einer blinden Justiz vorzuführen, dass es genügend Bürgerinnen und Bürger gibt, die bereit sind, Gesicht zu zeigen und sich den Neonazis entgegenzustellen.
Einer der „Väter des Grundgesetzes“, der Sozialdemokrat Carlo Schmid, hat 1949 den klugen Satz gesagt: „Ich für meinen Teil bin der Meinung, dass es nicht zum Begriff der Demokratie gehört, dass sie selber die Voraussetzungen für ihre Beseitigung schafft.“ Darüber sollten die Verwaltungsrichter mal nachdenken.
