Anbahnung über das Thema Kindesmissbrauch

Aachen − Wegen Wählertäuschung im Rahmen des Erschleichens von Unterstützerunterschriften hat das Amtsgericht Aachen ein Mitglied der Republikaner (REP) zu einer Geldstrafe von 5400 Euro verurteilt.

Michael S. hatte im Vorfeld der nordrhein-westfälischen Landtagswahl 2005 mit einem weiteren REP-Mitglied und einem Bekannten in Aachen und Düren Unterschriften für den Antritt anderer REP-Kandidaten bei der Wahl gesammelt. Vorgeworfen worden war dem Trio, 136 Personen getäuscht zu haben. Laut Anklage sei den Unterzeichnern von den aus dem Ruhrgebiet stammenden Männern vermittelt worden, dass sie für die härtere Bestrafung von „Kinderschändern“ unterschrieben hätten. Ähnliche Vorwürfe und Verfahren gegen die REP gab es schon in Münster und Mülheim. S. war in Mühlheim in Einzelfällen deswegen verurteilt worden (noch nicht rechtskräftig). Er hatte zu den Vorwürfen in Aachen und Düren ausgesagt, man habe das Thema Kindesmissbrauch nur als „Anbahnungsgespräch“ genutzt, um mit Passanten in Kontakt zu kommen. Das Gericht sah indes in 22 Fällen eine „Täuschung“ der und einen „Betrug“ an den Unterzeichnern als erwiesen an. Der Essener, der aktuell in der Schweiz lebt, war bei besagter NRW-Landtagswahl selbst REP-Kandidat in Gladbeck und gehört der Glaubensgemeinschaft der Mormonen an. Ein Verfahren gegen einen weiteren Mormonen, der S. geholfen hatte, hat das Gericht im Prozessverlauf eingestellt. Gegen das andere REP-Mitglied wird noch gesondert ermittelt, denn weil der Mann sich ins Ausland abgesetzt habe sei er laut Justiz „nicht auffindbar“. Im Prozess hatte auch die NRW-Landeschefin und stellvertretende Bundesvorsitzende der Republikaner, Ursula Winkelsett, aussagen müssen. Sollte das Urteil gegen S. rechtskräftig werden, wäre der junge Mann vorbestraft. (mik)
 

26. 11. 2009 -

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