Alljährliches Ritual
Ende Juli warf das neonazistische „Wunsiedel-Komitee“ auch für dieses Jahr das Handtuch: Das Verbot des für den 22. August geplanten „Heß-Gedenkmarsches“ sei vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof bestätigt worden, ließ die Truppe rund um den Hamburger Neonazi-Anwalt und stellvertretenden NPD-Bundesvorsitzenden Jürgen Rieger die Kameraden wissen. Rechtsmittel dagegen gebe es nicht auf verwaltungsgerichtlicher Ebene. Untätig bleiben sollen die Kameraden aber nicht, geht es nach dem Komitee: „Falls die Fahrt nach Wunsiedel wieder einmal ausfallen muss, dann werdet anderswo aktiv! Greift zu kreativen, überraschenden Mitteln, um das Thema bei euch vor Ort in die Öffentlichkeit zu bringen.“
Überraschend kam die Entscheidung der obersten Verwaltungsrichter des Freistaates nicht. Seit 2005 muss der Heß-Marsch ausfallen, weil sich nach einer Änderung des Paragraphen 130 des Strafgesetzbuches strafbar macht, wer „öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise“ dadurch stört, „dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt“. Auf diesen Paragraphen hat das Landratsamt Wunsiedel in den letzten fünf Jahren seine Verbote für die Aufmärsche zu Ehren des Hitler-Stellvertreters gestützt. Das Verwaltungsgericht Bayreuth, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof und das Bundesverwaltungsgericht gaben ihm recht. Die Bundesverwaltungsrichter befanden im vorigen Jahr: „Bei der gebotenen Würdigung aller einschlägigen Äußerungen in ihrer Gesamtheit drängt es sich auf, dass die Glorifizierung der Person Rudolf Heß als Billigung des nationalsozialistischen Regimes in allen seinen Erscheinungsformen und damit auch als Gutheißen der von diesem Regime ausgeübten Gewalt- und Willkürherrschaft wahrgenommen worden wäre.“
Hoffnungen auf einen Erfolg vor den Gerichten hatte Rieger in diesem Jahr denn auch gar nicht erst gehegt. „Auch der bayerische Verwaltungsgerichtshof wird selbstverständlich – wie im Vorjahr – das Verbot bestätigen“, hatte er schon Anfang Juli gemutmaßt. Tatsächlich richtet sich sein Blick nicht nach München, sondern nach Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht, so hofft er, könnte den Paragraphen 130 für verfassungswidrig erklären oder jedenfalls so auslegen, dass die Veranstaltungen in Wunsiedel wieder möglich würden. Anfang August bemühte er das Gericht aber erst einmal mit einem Eilantrag, mit dem der Aufmarsch unabhängig von einer solchen Grundsatzentscheidung doch noch durchgesetzt werden solle.
An die Stelle der alljährlichen Heß-Aufmärsche im Fränkischen, die in der Spitze fast 5000 Teilnehmer zählten, sind zuletzt andere feste Termine mit bundesweiter Bedeutung im Terminkalender der Neonazis getreten. Der 1. Mai gehört dazu, aber auch der 1. September in Dortmund, der als „nationaler Antikriegstag“ firmiert, tatsächlich aber die Kriegspolitik der Nationalsozialisten legitimieren soll. Vor allem aber gelang es in Dresden, bei den Aufmärschen zum Jahrestag der Bombardierung mit bis zu 6000 Teilnehmern etwas zu erreichen, was auch Wunsiedel ausgezeichnet hatte: eine zumindest an einem Tag wirksame Einigung fast aller Fraktionen der extremen Rechten – und das unter einem Motto, das anders als Wunsiedel nicht einen so offenkundigen NS-Bezug aufweist.
Bleibt es beim Verbot, werden die Neonazis gleichwohl nicht auf Aktivitäten zu Ehren des Hitler-Stellvertreters verzichten. Zu erwarten sind vor allem Klein- und Kleinstaktionen: Transparente an Straßenbrücken oder an Gebäuden, Spray- und Schmieraktionen, Plakate, die im Schutz der Dunkelheit geklebt werden, kurze, manchmal nur wenige Minuten dauernde „Spontan“-Demonstrationen an Orten mit geringer Polizeipräsenz und manchmal auch spätabends oder nachts, wie 2008 in Ueckermunde, Jüterbog oder Hanau.
Wer es „geordneter“ mag, muss wohl ins Ausland ausweichen. Süddeutsche Neonazis, darunter der Ex-JN-Funktionär Norman Bordin, rufen zur Teilnahme an einem „Rudolf Heß Gedenkmarsch“ der „NS-Front Hungaria“ am 15. August in Budapest auf. Er könne, schreibt Bordin, „Ungarn jedenfalls nur jedem ans Herz legen, die Kameradschaft und die Disziplin dort sucht ihres gleichen“. Nicht nur das: Auch wer auf Uniformen, Marschtritt und Reichskriegsflaggen steht, kommt dort anders als in der Bundesrepublik auf seine Kosten.
Hintergrund
