Von Wolfgang Gast
21.10.1999 - Wegen „besonderer Qualität“ der Tat hat die Bundesanwaltschaft einen brutalen Überfall von sechs militanten Rechtsextremen auf Ausländer an sich gezogen. Die Verfassungsschützer ordnen die Täter „rein lokalen Gruppen“ zu und können die Entscheidung der Behörde kaum nachvollziehen. Fragen wirft auf, warum Karlsruhe sich nicht auch anderer Verfahren angenommen hat.
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