„Bedrohliches Szenario“

Altnazi-Aktivistin Ursula Haverbeck wird vor Gericht ein weiteres Mal verurteilt.

Die 80-jährige Ursula Haverbeck aus dem ostwestfälischen Vlotho wurde am 30. Juni vor dem Amtsgericht in Bad Oeynhausen erneut verurteilt. Die Vorsitzende Richterin sah es als erwiesen an, dass die ehemalige Funktionärin des inzwischen verbotenen „Collegiums Humanum“, die Präsidentin des Zentralrates der Juden, Charlotte Knobloch, in einem Brief persönlich beleidigt habe und verurteilte sie zu einer Gesamtgeldstrafe von 2700 Euro. Knobloch hatte sich den Ärger des Kreises um das „Collegium Humanum“ zugezogen, als sie sich öffentlich für ein Verbot des Neonazi-Bildungszentrums eingesetzt hatte. Die mehrfach wegen Volksverhetzung verurteilte Altnazi-Aktivistin Haverbeck schrieb daraufhin Anfang 2008 einen Brief an den Zentralrat in Berlin zu Händen der Präsidentin, in dem soll es unter anderem geheißen haben: „Machen Sie so weiter wie bisher, dann könnte sich ein neues Pogrom ereignen, das entsetzlich würde …”. Eine andere Stelle des Briefes lautete demnach: „Bereiten Sie sich auf den Tag der Wahrheit vor. Er ist nahe und nicht mehr aufzuhalten.”

Nach Ansicht der Richterin habe die Angeklagte zwar ein „bedrohliches Szenario“ aufgebaut, von einer Bedrohung könne dennoch nicht gesprochen werden. Die Anklage lautete auf Beleidigung, so habe Haverbeck die Angeschriebene sinngemäß aufgefordert in ihr „Ursprungsland“ zurückzukehren und ihr das Recht abgesprochen, sich in „innerdeutsche Angelegenheiten“ einzumischen. „Das ist ein Angriff auf die Ehre“, konstatierte die Richterin entschlossen.

Angebliche „Sonderrechte“ der Juden

Zuvor hatte ein Zuschauer im prall gefüllten Saal 16 des Amtsgerichtes gerufen: „Wenn man eine Ehre hat“. Ein anderer, aggressiv an die Wand gelehnt, hatte laut flüsternd gefordert: „Auge um Auge, Zahn um Zahn“. Zahlreiche Gefolgsleute von Haverbeck waren angereist. Immer wieder kam es zu Versuchen, mit Gelächter, Zwischenrufen oder Kommentaren zu stören. Haverbecks Anwalt, der letzte Chef der 1994 verbotenen neonazistischen „Wiking-Jugend“ Wolfram Nahrath aus Berlin, hatte angedeutet, dass seine Mandantin die Anklage als „kreiierte“ Absprache eines „Konglomerates“ empfand. Im Plädoyer versuchte der rechte Anwalt, den Vorfall als „kleinen politischen Schlagabtausch“ zweier scheinbar gleichwertiger Vereinigungen darzustellen. „Wir sind nicht im Kindergarten oder beim Zuckerwattewerfen“, so Nahrath. So sei der Brief von Frau Haverbeck nur als „Warnung“ verstanden worden, als Warnung an den Zentralrat, „sich nicht zu weit aus dem Fenster zu hängen“. Dann fielen Phrasen wie „Zahl der Juden wächst“, „Geduld des deutschen Volkes“ sei scheinbar am Ende – und Frau Haverbeck wolle keine „Blutbäder“. In bekannter Opfermanier war von angeblichen „Sonderrechten“ der Juden die Rede, die jedoch nicht für ihren Verein, das „Collegium Humanum“ gegolten hätten.

Pflichtschuldig gegenüber ihrer Zuhörerschar sprang auch die rüstige Rentnerin im blauen Kostüm mit weißen Kragen anschließend auf, um den Worten Nahraths noch eine eigene Rede hinzufügen. Kerzengerade stehend, mit arroganter Attitüde in Richtung der Oberstaatsanwältin, verkündete die ehemalige „pädagogische Mitarbeiterin in der Erwachsenenbildung“ Haverbeck, sie hätte ja auch beleidigt sein können. Immerhin habe Knobloch „Gerüchte und Verleumdungen“ aus der Zeitung übernommen, ohne sie jemals direkt angesprochen zu haben. Haverbeck stellte sich in eine Reihe mit angeblichen Opfern demokratischer Rechtsprechung und öffentlicher Kritik wie Martin Hohmann, Rainer Ortleb, Reinhard Günzel, Richard Williamson oder Gerd Schultze-Rhonhoff. Soweit schienen ihre Gefolgsleute zuzustimmen. Doch insgesamt schlugen Haverbeck und ihr Anwalt anbiedernde Töne an, die nicht allen zu gefallen schienen. Haverbeck endete mit einem Zitat des Philosophen Spinoza, der „keinen Unterschied“ zwischem „dem einzelnen Juden“ und den Heiden gesehen hätte. Rigolf Hennig, NPD-Stadtratsmitglied aus Verden, klatschte nicht. Auch Haverbeck verließ eilig alleine das Gericht. Bernhard Schaub, Teilnehmer an der Holocaust-Konferenz 2006 in Teheran und ehemaliger Lehrer, nutzte die Zeit nach dem Prozess, um eigene Flugblätter zu verteilen. Wolfgang Hackert verkaufte sein im Deutsche Stimme-Verlag erschienenes Buch „Wem nützt rechte Gewalt“ für 10 Euro an Verdener Neonazis.

Die jetzt verhängte Gesamtstrafe wird der Revisionistin Haverbeck nicht allzu viel Sorgen bereiten. Ihre verordneten Raten per Dauerauftrag sind so niedrig gehalten, dass noch nicht einmal die alte Strafe für Volksverhetzung abgegolten ist.

30. 06. 2009 - Andrea Röpke

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