Absurde Anzeige

In dem Hickhack um die vielerorts kritisierten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen das Bündnis „Dresden Nazifrei“ will jetzt ausgerechnet noch die NPD mitmischen.

Die Anzeige ist noch nicht bei der Staatsanwaltschaft Dresden eingegangen. Der sächsische NPD-Landtagsabgeordnete Andreas Storr erklärte aber schon, das Bündnis „Dresden Nazifrei“ wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung anzuzeigen. Das Bündnis setze am 13. Februar auf „Rechtsbruch“, meint Storr.

In einer Presseerklärung führt der NPD-Kader aus, dass die eingeleiteten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden gegen die Initiatoren und Unterstützer erweitert werden müssten, da es sich um ein „organisiertes Vorgehen“ zur Begehung von Straftaten handele. „Wenn die Anzeige eingegangen ist, müssen wir dem nachgehen“, erklärt Christian Avenarius, Oberstaatsanwalt in Dresden. „Was die Dresdner Staatsanwaltschaft da treibt, ist gefährlicher Unsinn. Dies nützt nicht dem Recht, sondern den Rechten“, sagt Lena Roth, Sprecherin von Nazifrei-Dresden.

Plakate und Flugblätter beschlagnahmt

In den vergangenen Tagen war die Staatsanwaltschaft bereits gegen das Bündnis vorgegangen. Denn für die Staatsanwaltschaft wird mit dem Aufruf des Bündnisses gegen den rechtsextremen Marsch am 13. Februar durch den Slogan „Gemeinsam blockieren“ zu Straftaten aufgefordert. In Berlin und Dresden folgten Durchsuchungen im Infoladen „Red Stuff“ und dem Informationsbüro des Bündnisses „Dresden Nazifrei“. Diverse Plakate und Flugblätter wurden beschlagnahmt, die Mobilisierungswebsite musste abgeschaltet werden. Das Bündnis musste auf einen neuen Provider im Ausland ausweichen.

Die dennoch weiter laufende Mobilisierung ist für Storr ein weiterer Beweis, dass „Einzelpersonen und Organisationen“ angeblich weiterhin Straftaten anstreben würden. Er erwartet so auch, dass die Ermittlungen gegen die „Initiatoren und Unterstützer“ um die „Bildung bzw. Unterstützung einer Kriminellen Vereinigung“ erweitert werden. Dieses Netzwerk, das bis zur SPD, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und „’zivilgesellschaftlichen’ Initiativen“ reiche, würde gar staatliche Fördermittel aus Programmen wie „Vielfalt tut gut“ erhalten, behauptet der rechtsextreme Politiker.

„Kriminalisierungsbemühungen der Staatsanwaltschaft arbeiten objektiv den Nazis in die Hände“

Die Anzeige verstimmt verschiedene Initiativen aus dem Bündnis wenig. Sie kritisieren aber die Staatsanwaltschaft erneut wegen ihrer Ermittlungen. „Die Steilvorlage der Staatsanwaltschaft bietet den Nazis eine gute Gelegenheit, sich zu profilieren“ betont Henning Maltriz, Sprecher des Antifa-Bündnisses No pasarán!. Kerstin Köditz, Sprecherin für Antifaschistische Politik der Linksfraktion im sächsischen Landtag sagt. „Wenn man die Aussagen von Herrn Storr und der Staatsanwaltschaft vergleicht, dann könnte man davon ausgehen, dass es sich hierbei um eine konzertierte Aktion handele.“ Eigentlich ist die „Anzeige des Herrn Storr zu absurd, um sich überhaupt mit ihr auseinanderzusetzen“, meint Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Grünen im sächsischen Landtag und Mitunterzeichner des Aufrufs, „Dresden Nazifrei“. Er hebt aber auch hervor: „Die Kriminalisierungsbemühungen der Staatsanwaltschaft Dresden arbeiten objektiv den Nazis in die Hände.“

Aufruf zu der Blockade ist ungeschickt gemacht

An der Elbe mag Oberstaatsanwalt Avenarius diese Vorwürfe so nicht hinnehmen. „Wir sind verpflichtet gewesen, das Verfahren einzuleiten“, sagt der Oberstaatsanwalt zu bnr.de. „Die Neonazis will hier keiner haben, der Aufruf zu der Blockade ist aber ungeschickt gemacht“, betont er. „Man kann uns nicht vorwerfen nicht mit Augenmaß vorzugehen“, sagt Avenarius und verweist auf das Verbot des Marsches.

Ein Verbot, das den Organisatoren um die „Junge Landsmannschaft Ostdeutschlands“ (JLO) eine Großkundgebung zubilligt. In der Stadt wollen sie dennoch marschieren. Rechtsmittel gegen das Marschverbot sind bereits eingelegt. Doch so lange hier die Entscheidung noch nicht gefallen ist, sagt Avenarius, wird auch nicht neu gegen die Plakate mit dem Slogan „Gemeinsam blockieren“ strafrechtlich vorgegangen. „Eine Kundgebung kann man nicht blockieren“, erklärt der Oberstaatsanwalt: „Damit ist auch der Aufruf hinfällig.“

28. 01. 2010 - Andreas Speit

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