25.07.2001 - Anfang der 60er Jahre hat die Bundesregierung nach äußerst schwierigen Verhandlungen mit den westeuropäischen Staaten, die von den Nazis besetzt waren, Wiedergutmachungsverträge geschlossen. Die Beträge wurden an die jeweiligen Regierungen überwiesen, die verteilen sollten. Die Bundesrepublik hat aus gutem Grund darauf verzichtet, sich in die Verwendung der Millionenbeträge einzumischen. Leider hat nicht jede Regierung das Geld den Opfern gegeben. Frankreich etwa verwendete es zur Finanzierung der force de frappe, also der atomaren Abschreckung. Griechenland hat damals 115 Millionen Mark bekommen. Das entsprach etwa der Forderung Athens. Nun hat das Athener Landgericht der Klage von Angehörigen der Opfer von Distomon stattgegeben, wo im Juli 1944 deutsche Verbände 218 wehrlose Zivilisten ermordet haben. Um ihre "Ansprüche" durchzusetzen, sollen drei deutsche Einrichtungen in Athen zwangsgepfändet werden. Ein äußerst kompliziertes juristisches Tauziehen steht bevor.