Juristisches Nachspiel

Von Fabian Kunow
09.09.2011 -

Berlin – In zwei Gerichtsverfahren in Berlin wurden zu den Ereignissen um den Brandanschlag auf den Neonazi-Treff „Zum Henker“ im Oktober 2009 Urteile gesprochen. Die zwei mutmaßlichen Angreifer auf die Szenekneipe wurden freigesprochen. Der Neonazi Lutz Giesen erhielt eine Gefängnisstrafe.

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