Fleißarbeit mit vielen Lücken

Von Gudrun Giese
20.02.2012 -

Bundesregierung beantwortete Anfrage zum Umgang mit der NS-Vergangenheit.

copyright: Deutscher Bundestag / Julia Nowak-Katz

Ganz sicher stellt die Drucksache 17/8134, die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion, eine enorme Fleißarbeit dar. Doch inhaltlich bietet sie auf über 80 Seiten nicht allzu viel Neues über den „Umgang mit der NS-Vergangenheit“ – so der Titel der bereits im Dezember 2010 gestellten Großen Anfrage, die sich aus 64 Einzelfragen zusammensetzte.

Dabei ging es vor allem um personelle Kontinuitäten von der Nazizeit zu politischen Funktionen oder hochrangigen Verwaltungsjobs in der Bundesrepublik Deutschland der Anfangsjahre. Bemerkenswert dabei: Bis Ende März 1955 waren im Bundesverteidigungsministerium 77,4 Prozent der Posten mit NS-belasteten Personen besetzt. Möglich machte das ein Ergänzungsgesetz von 1951 zum Artikel 131 Grundgesetz, wonach „Minderbelastete“ wieder in ein Beamtenverhältnis übernommen werden durften. Auch in anderen Ministerien und Ämtern fanden so genannte 131er Aufnahme – im Vertriebenenministerium machten sie 71 Prozent der Besetzungen aus, im Wirtschaftsministerium 68,3 Prozent und im Presse- und Informationsamt 58,1 Prozent.

Karrieren fast bruchlos fortgesetzt

„Ob man diese Reintegration mit NS-belastetem Personal wirklich als gelungene Aufarbeitung der NS-Vergangenheit bezeichnen soll, ist äußerst zweifelhaft“, stellte Jan Korte von der Bundestagsfraktion Die Linke fest. Er formulierte die Große Anfrage und wertete im Januar die Antwort durch die Bundesregierung aus.

Dass trotz über einjähriger Bearbeitung und eines enormen Umfangs der Antwort viele inhaltliche Lücken in dem Bericht klaffen, kreidet der Parlamentarier dabei nicht der aktuellen Bundesregierung an. Vielmehr seien diese Mängel „Ausdruck des verfehlten Umgangs mit der NS-Vergangenheit in der frühen Bundesrepublik“. Denn in den Nachkriegsjahren bis weit in die 60er Jahre hinein war das Interesse an einer Aufarbeitung der zwölfjährigen NS-Zeit äußerst gering.

Hochrangige Vertreter aus Naziministerien und -behörden konnten ihre Karrieren in der Bundesrepublik fast bruchlos fortsetzen, das wurde in dieser Zeit nicht als Skandal, sondern als Normalität wahrgenommen. Jan Korte: „Im gesamten Auswärtigen Amt zum Beispiel, in dessen höherem Dienst 1952 noch rund 34 Prozent (ehemalige) NSDAP-Mitglieder tätig waren, gab es gerade einmal drei Entlassungen wegen Tätigkeiten im Dritten Reich.“

Die Vergangenheit konsequent offen legen

Neben der Masse der NS-belasteten Beamten in Ministerien und anderen Behörden gab es auch in den Spitzenpositionen insgesamt 27 Ex-NSDAP-Mitglieder, darunter der 1966 zum Bundeskanzler gewählte Kurt-Georg Kiesinger, der ehemalige Außenminister Gerhard Schröder (beide CDU), Innenminister Friedrich Zimmermann von der CSU, die sozialdemokratischen Ex-Minister Horst Ehmke und Herbert Ehrenberg, aus den Reihen der FDP Hans-Dietrich Genscher und Walter Scheel. Einige davon gehörten der NSDAP schon vor 1933 an, andere wurden erst Ende des Zweiten Weltkriegs Mitglied.

Die Anfrage der Linksfraktion ging allerdings über solche Personalien hinaus: Sie erkundigte sich auch nach der Rehabilitierung von Deserteuren der Wehrmacht, der Förderung von Gedenkstätten, die an die Opfer des NS-Regimes erinnern und Entschädigungen für nichtjüdische Opfer der Naziverbrechen in Russland, Italien und Griechenland. Letzteres wurde in der Antwort kurz und knapp abgehandelt: „Es besteht keine Veranlassung für die Bundesregierung, über eine Entschädigung nachzudenken.“

Jan Korte von der Linksfraktion bewertet die Antworten insgesamt – bei aller Lückenhaftigkeit – als ersten Schritt in die richtige Richtung. „Hier hat sich auch die jahrzehntelange Beharrlichkeit von vielen kritischen Bürgern, Historikern, Intellektuellen und Journalisten ausgezahlt.“ Wichtig sei, dass in Zukunft insbesondere die Sicherheitsbehörden, wie etwa das Bundeskriminalamt, „ihre Vergangenheit konsequent offen legen und den freien Zugang zu Akten und Daten sowohl für die Betroffenen als auch für Forschung und Medien eröffnen“. Angesichts der in jüngster Zeit aufgedeckten Ermittlungsfehler im Zusammenhang mit der Zwickauer Neonazi-Terrorgruppe zeigt sich, dass diese Forderung durchaus auch eine aktuelle Relevanz hat.

 

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